Vereinbarung über das
Ostsee-Sekretariat für Jugendangelegenheiten
2002-2004

1. Ziele

Das Ziel der jugendpolitischen Ostseekooperation ist die Entwicklung einer gemeinsamen regionalen Identität und Verständnis unseres gemeinsamen, kulturellen Erbes unter Jugendlichen. Es geht dabei darum, die kulturelle Vielfalt der Region zu respektieren, die Lebensbedingungen Jugendlicher zu verbessern und ihr Potential zu entwickeln. Ziel ist es auch, für eine aktive Beteiligung Jugendlicher in der Entwicklung demokratischer und pluralistischer Gesellschaften in den Ostseeanrainerstaaten zu werben. Diese Ziele werden durch die Stärkung der Ostsee-Jugendkooperation erreicht, sowohl durch steigende Jugendmobilität als auch Jugendbeteiligung im Sinne von zunehmenden Kontakten zwischen den jugendpolitischen Strukturen im Ostseeraum.

Das Ostsee-Sekretariat für Jugendangelegenheiten dient der Weitergabe von Informationen und der Koordination aller Formen gemeinsamer Aktivitäten im Bereich der Jugendpolitik zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit sowie der Unterstützung gemeinsamer Projekten in der Ostseeregion. Ziel der Arbeit des Sekretariats ist das Erreichen günstiger Rahmenbedingungen entsprechend dem Aktionsplan der ersten Ostsee-Jugendministerkonferenz (Visby, 1998) definiert sind.

Im Allgemeinen soll die Arbeit des Sekretariats zur Anerkennung Jugendlicher als Partner, als wertvolle Ressource und als Potential für die Entwicklung der gesamten Gesellschaft führen. Jugendpolitik soll mit einem ganzheitlichen Ansatz verfolgt werden und Jugendangelegenheiten zu einer Querschnittsaufgabe gemacht werden.

2. Schwerpunkte

Die Schwerpunkte der Jugendzusammenarbeit in der Ostseeregion sind im Aktionsplan der Ostsee-Jugendministerkonferenz in Visby niedergelegt worden. In der Arbeit wird das Sekretariat bestrebt sein diese Schwerpunkte zu realisieren.

3. Aufgaben

a.) Unterstützung der Ministerien zuständig für Jugendpolitik

Das Sekretariat wird allen Ministerien zuständig für Jugendpolitik in der Ostseeregion als Serviceeinrichtung dienen, um die Rahmenbedingungen für Jugendarbeit und Jugendpolitik in der Region allgemein zu verbessern. Das schließt die Sammlung und Verbreitung von Informationen sowie die Koordination im Auftrag der Ministerien ein.

b.) Unterstützung und Koordination

Das Sekretariat unterstützt und koordiniert die folgenden Akteure des Bereiches Jugendpolitik im Ostseeraum:

Das Sekretariat sammelt und verteilte Informationen über ihre Aktivitäten im Bereich Jugend. Gegebenenfalls unterstützt und begleitet das Sekretariat diese Aktivitäten.

c.) Informationen

Um die Informationsstrategie auszuweiten, wird bestehendes Informationsmaterial und Medien evaluiert. Das Sekretariat nutz die folgenden Mittel:

Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten für Jugendzusammenarbeit ist ein wichtiges Arbeitsfeld. Bestehende Informationsressourcen werden aktualisiert (Baltic Sea Desk) und Möglichkeiten für alternative nationale und internationale Finanzierung über das EU-Programm JUGEND hinaus werden recherchiert.

d.) Konferenzen

Ein Ziel der Kooperation ist es, die oben erwähnten Akteure einzuladen, an regelmäßig stattfindenden Konferenzen teilzunehmen, wo die laufende Zusammenarbeit ausgewertet wird und neue Initiativen in Angriff genommen werden. Das Sekretariat begleitet die Vorbereitung dieser Veranstaltungen bezüglich der Organisation und der Inhalte zusammen mit dem Lenkungsausschuss. Das Sekretariat unterstützt und verfolgt die Umsetzung der vereinbarten neuen Initiativen.

e.) Institutionelle Kooperation

Das Sekretariat arbeitet mit anderen Kooperationsstrukturen im Ostseeraum zusammen, wie dem Ostseerat (CBSS), Baltic 21 (Agenda 21 für die Ostseeregion), die Ostsee-Parlamentarierkonferenz, der Konferenz der Subregionen (BSSSC), der Union der Ostseestädte (UBC) und dem Nordischen Ministerrat. Das Sekretariat ist eine Kontaktstelle, die den Wissens- und Informationstransfer zwischen den Nichtregierungsorganisationen und den politischen Körperschaften in der Region unterstützt.

4. Lenkungsausschuss

Ein Lenkungsausschuss, bestehend aus den VertreterInnen der Ministerien zuständig für Jugendpolitik der Länder, die sich an der Finanzierung des Budgets des Sekretariats beteiligen und dem Landesjugendring Schleswig-Holstein, ist verantwortlich für die fachliche Begleitung des Sekretariats.  Der Lenkungsausschuss definiert die Aufgaben und Prioritäten in Bezug auf das jährliche Budget und die laufende Arbeit des Ostsee-Sekretariats für Jugendangelegenheiten. Der Landesjugendring Schleswig-Holstein ist für die Verwaltung und Dienstaufsicht zuständig.

Der Lenkungsausschuss versammelt sich nach Bedarf. Das Sekretariat legt dem Ausschuss und den beteiligten Ministerien einen schriftlichen Jahresbericht vor über die inhaltliche Arbeit und einen Finanzbericht.

Diese Vereinbarung ist für 3 Jahre gültig, dann wird eine Auswertung stattfinden. Wenn notwendig, kann der Lenkungsausschuss einzelne Punkte bezüglich der Aufgaben und Schwerpunkte ändern. Der Lenkungsausschuss stimmt jährlich über das Budget des Sekretariats ab.

Die vorliegende Vereinbarung tritt zum 1.Januar 2002 in Kraft.

Die Vereinbarung wurde zur Unterzeichnung an folgende Institutionen versandt:

Dänemark (Erziehungsministerium)
Estland (Erziehungsministerium)
Finnland (Erziehungsministerium)
Deutschland (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Island (Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Kultur)
Lettland (Erziehungs- und Wissenschaftsministerium)
Litauen (Nationaler Rat für Jugendangelegenheiten)
Norwegen (Ministerium für Kinder- und Familienangelegenheiten)
Polen (Kanzlei der Premierministers, Abteilung Familienangelegenheiten)
Russland (Erziehungsministerium)
Schweden (Justizministerium)
 

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